Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist für Krankenversicherte kostenlos.
Außerdem sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich von Rezeptzuzahlungen befreit. Allerdings sei hier darauf hingewiesen, dass zahlreiche Medikamente ab einem Lebensalter von 12 Jahren bei Kassenversicherten nicht mehr auf das sog. ¸rote Rezept“ verschreiben werden können und deshalb vom Patienten selbst zu bezahlen sind. (Einreichungen bei der jeweiligen Krankenkasse lohnen immer!)
Zu jeder Untersuchung bitten wir, das Gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte des Kindes und den Impfpass mitzubringen.
Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:
U1 - nach der Geburt
U2 - 3. bis 10. Lebenstag
U3 - 4. bis 5. Lebenswoche
U4 - 3. bis 4. Lebensmonat
U5 - 6. bis 7. Lebensmonat
U6 - 10. bis 12. Lebensmonat
U7 - 21. bis 24. Lebensmonat
U7a - 34. bis 36. Lebensmonat
U8 - 46. bis 48. Lebensmonat
U9 - 60. bis 64. Lebensmonat
J1 - 12. Geburtstag bis einen Tag vor dem 15.Geburtstag
Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den jeweiligen Altersspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind.
Außerdem sind die Untersuchungstermine deshalb so vorgeschrieben, weil der Kinderarzt oder die Kinderärztin wichtige Entwicklungsschritte beurteilen sollte, die für bestimmten Zeiträumen altersentsprechend und für nachfolgende Entwicklungsschritte oft von besonderer Bedeutung sind.
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