Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist für Krankenversicherte kostenlos.

Außerdem sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich von Rezeptzuzahlungen befreit. Allerdings sei hier darauf hingewiesen, dass zahlreiche Medikamente ab einem Lebensalter von 12 Jahren bei Kassenversicherten nicht mehr auf das sog. ¸rote Rezept“ verschreiben werden können und deshalb vom Patienten selbst zu bezahlen sind. (Einreichungen bei der jeweiligen Krankenkasse lohnen immer!)

Zu jeder Untersuchung bitten wir, das Gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte des Kindes und den Impfpass mitzubringen.

 

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:

 

U1 - nach der Geburt

U2 - 3. bis 10. Lebenstag

U3 - 4. bis 5. Lebenswoche

U4 - 3. bis 4. Lebensmonat

U5 - 6. bis 7. Lebensmonat

U6 - 10. bis 12. Lebensmonat

U7 - 21. bis 24. Lebensmonat

U7a - 34. bis 36. Lebensmonat

U8 - 46. bis 48. Lebensmonat

U9 - 60. bis 64. Lebensmonat

J1 - 12. Geburtstag bis einen Tag vor dem 15.Geburtstag

 

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den jeweiligen Altersspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind.

 

Außerdem sind die Untersuchungstermine deshalb so vorgeschrieben, weil der Kinderarzt oder die Kinderärztin wichtige Entwicklungsschritte beurteilen sollte, die für bestimmten Zeiträumen altersentsprechend und für nachfolgende Entwicklungsschritte oft von besonderer Bedeutung sind.

 

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